18. Juni 2026

Echtzeitüberweisung & Empfängerüberprüfung (VoP)

Servicemeldung

Verordnung für schnellere, sichere und transparente Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums

Servicemeldung

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 sowie der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro die Rahmenbedingungen für schnellere, sichere und transparente Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums geschaffen. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung müssen Banken sicherstellen, dass ihre Kunden jederzeit SEPA-Echtzeitüberweisungen (SCT Inst) senden und empfangen können. Bankkunden werden so in die Lage versetzt, rund um die Uhr (24/7/365) und über EU-Ländergrenzen hinweg Zahlungen in Euro anzuweisen, die innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger ankommen. 

Um die Sicherheit der Zahlungen zu erhöhen, sieht die Verordnung die Durchführung einer Überprüfung des Zahlungsempfängers für die bisherigen klassischen SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen vor, die sogenannte Empfängerüberprüfung bzw. Verification of Payee (VoP).

Die Verpflichtung für den Empfang von Echtzeitüberweisungen, gilt seit dem 9. Januar 2025. Die Aareal Bank bietet dies bereits seit September 2023 an.

Die Verpflichtungen des Angebots der Versendung von Echtzeitüberweisungen und zur Durchführung der Empfängerüberprüfung gelten seit dem 5. Oktober 2025, die Funktionalitäten stehen Ihnen bei der Aareal Bank seit dem 06.10.2025 zur Verfügung.

Ab dem 22. Juni 2026 können bei der Aareal Bank auch Echtzeitüberweisungen als Sammler (d.h. mehr als eine Transaktion) eingereicht werden. Für die Produktivsetzung der neuen Funktionalitäten wird es am Wochenende 20./21. Juni 2026 zu Unterbrechungen in der Verarbeitung kommen. Wir empfehlen daher generell, keine Einreichungen über EBICS durchzuführen, um mögliche Ablehnungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zu geplanten Wartungszeiten finden Sie unter: https://service.aareal-bank.com/aktuelle-wartungstermine/  

Im Folgenden haben wir Informationen zu Echtzeitüberweisungen und der Empfängerprüfung für Sie zusammengefasst:

Die Beauftragung von Echtzeitüberweisungen über die Aareal Bank setzt den Abschluss eines Zusatzvertrages voraus, in dem die Besonderheiten für Echtzeitüberweisungen geregelt sind. 

Unterstützte Kontoarten

Nach den regulatorischen Vorgaben muss die Echtzeitüberweisung für Zahlungskonten angeboten werden. Geldanlagekonten und Mietkautionskonten fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Ergänzend zu den regulatorischen Vorgaben bieten wir Echtzeitüberweisungen auch für Mietkautionssammelkonten und Unterkonten im Einzelmietkautionsverfahren (mit Ausnahme von Komplettauszahlungen) an.

Ablauf der Einreichung

Die Ausführung einer Echtzeitüberweisung muss gemäß regulatorischen Vorgaben innerhalb von 10 Sekunden erfolgen ab Eingang des Auftrags bei der Bank. Die regulatorische Vorgabe von 10 Sekunden bezieht sich auf einen Einzelauftrag. Für Sammler kann die Verarbeitungszeit daher, abhängig von der Größe des Sammlers, länger dauern.

Die Einreichung von Echtzeitüberweisungen erfolgt mittels gesonderter EBICS-Auftragsarten (CIP und CIV). Eine vollständige Übersicht der von der Aareal Bank unterstützten EBICS-Auftragsarten / Geschäftsvorfälle (BTF-Parameter) wird im Download Center bereitgestellt:

www.aareal-bank.com/download-center

Nach Verarbeitung wird dem Auftraggeber ein Statusreport (pain.002) übermittelt, der mitteilt, ob die Ausführung erfolgreich war oder nicht. Der Statusreport wird über das EBICS-Verfahren bereitgestellt und kann mit der Auftragsart CIZ über Ihren EBICS-Client abgeholt werden. 

  • Eine positive Rückmeldung wird im Statusreport mit dem Code ACCP (Accepted – Der Betrag wurde dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt) ausgegeben.

  • Eine negative Rückmeldung wird mit dem Code RJCT (Reject – Die Echtzeitüberweisung wurde nicht ausgeführt) ausgegeben.

  • Die Rückmeldung für Sammler mit Aufträgen in unterschiedlichen Statuszuständen wird auf Sammlerebene der Code PART ausgegeben. Darunter werden dann die jeweiligen Codes für die Einzelaufträge aufgeführt. Nur für (noch) nicht ausgeführte Transaktionen werden Detailinformationen im Statusreport dargestellt.
    z.B. Code PART auf Sammlerebene, der Sammler beinhaltet einen Zahlungsauftrag mit Status ACCP (ausgeführt) und einen Zahlungsauftrag mit Status RJCT (zurückgegeben)

  • Ein auf Termin liegender Auftrag wird im Statusreport mit dem Code ACTC (Technische Prüfung erfolgreich) ausgegeben.

Bei Nichtausführung der Echtzeitüberweisung (z. B. aufgrund einer Ablehnung durch die Empfängerbank oder bei einem Zeitablauf im Clearing) werden im Statusreport neben den Referenznummern aus dem Kundenauftrag weitere Detailinformationen zur Transaktion ausgegeben: die Empfängerbankverbindung, der Betrag und der Verwendungszweck. 

Bitte beachten Sie: Sofern Echtzeitüberweisungen für die Beauftragung von Lohn- und Gehaltszahlungen genutzt werden, können diese Detailinformationen im Statusreport zu nicht ausgeführten Zahlungen ausgegeben werden.

Wichtiger Hinweis zur Bereitstellung „doppelter Statusreport“:

Solange für einen Sammler noch nicht alle Transaktionen einen finalen Status haben (Code ACCP oder Code RJCT), kann es mehrere Statusreports geben. Jeder Statusreport enthält in diesem Fall immer die Rückmeldung zum vollständigen Sammler (keine Teilmeldungen). Nicht finale Statuscodes sind PNDG und ACTC.

Falls bei der Aareal Bank innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags für eine Echtzeitüberweisung keine Ausführungsbestätigung von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vorliegt, wird im Statusreport der Code PNDG in Kombination mit dem Reason Code AB11 (Status Echtzeitüberweisung noch in Klärung) angezeigt. In diesem Fall wird das Konto des Zahlers nicht belastet. Nach dieser Information erfolgt später die abschließende Benachrichtigung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, die Ihnen ebenfalls am Bankrechner zur Abholung bereitgestellt wird:

  • bei Ablehnung des Auftrags wird der Code RJCT (Die Echtzeitüberweisung wurde nicht ausgeführt) ausgegeben, der Auftrag wurde endgültig nicht ausgeführt und muss erneut beauftragt werden.

  • bei einer (nachträglichen) Bestätigung der Ausführung wird Ihnen der Code ACCP (Der Betrag wurde dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt) angezeigt. In diesem Fall wird sich ein Mitarbeiter der Aareal Bank mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen (z. B. manuelle Nachbelastung) abzustimmen. Wir empfehlen daher, die abschließende Benachrichtigung abzuwarten, bevor eine weitere Zahlung beauftragt wird.

Übersicht der EBICS-Auftragsarten

  • CIP: Einreichung von Echtzeitüberweisungen ohne Empfängerüberprüfung (Opt-Out)

  • CIV: Einreichung von Echtzeitüberweisungen mit Empfängerüberprüfung (Opt-In)

  • CIZ: Abholung des Payment Status Reports (pain.002) für Echtzeitüberweisung

Eine vollständige Übersicht der von der Aareal Bank unterstützten EBICS-Auftragsarten / Geschäftsvorfälle (BTF-Parameter) wird im Download Center bereitgestellt:

www.aareal-bank.com/download-center

Detaillierte Erläuterungen zu den Verfahren mit und ohne Empfängerüberprüfung (Opt-In und Opt-Out) finden Sie im Abschnitt „Empfängerüberprüfung“ unter dem Punkt „Allgemeine Erläuterungen zum Verfahren“. 

Verfügungsberechtigungen

Die bei der Aareal Bank hinterlegten Verfügungsberechtigungen für SEPA-Überweisungen gelten gleichermaßen (nach Art und Umfang) für die Einreichung von Echtzeitüberweisungen. Sie müssen keine zusätzlichen Berechtigungen für Echtzeitüberweisungen bekanntgeben.  

Limite

Sie haben die Möglichkeit, einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festzulegen („Echtzeitüberweisungslimit“).

Pro Konto sind die folgenden Konfigurationen alternativ möglich:

  • Unlimitiert, d. h. ohne Höchstbetrag (Default-Einstellung)

  • Limit pro Tag, d. h. der Höchstbetrag gilt in Summe für alle eingereichten Echtzeitüberweisungen pro Kalendertag

  • Limit pro Auftrag, d. h. der festgelegte Höchstbetrag gilt für jede einzelne eingereichte Echtzeitüberweisung

Die Festlegung oder Änderung des Echtzeitüberweisungslimits muss schriftlich und durch einen für das entsprechende Konto hinterlegten Vertretungsberechtigten beauftragt werden.

Derzeit ist die Pflege von Limiten bei der Aareal Bank an Bankarbeitstagen und jeweils mit Wirkung zum auf die Bearbeitung folgenden Kalendertag oder zu einem Kalendertag in der Zukunft möglich, sofern der Auftrag bis 15:30 Uhr vorliegt. 

Für die Beauftragung wurde auf der Kundenserviceseite ein separater Vordruck zur Verfügung gestellt. Dieser kann (nach rechtsverbindlicher Unterschrift) eingescannt als PDF per E-Mail an die im Vordruck genannte E-Mail-Adresse der Aareal Bank gesendet werden.

Zusammenspiel mit anderen Limiten

Das Echtzeitüberweisungslimit ist ein spezielles Limit nur für Echtzeitüberweisungen, das am Konto festgelegt wird. Es gilt somit unabhängig von (bestehenden) Limiten für Vollmachten bzw. Verfügungsberechtigungen. 

Beispiele: 

Echtzeitüberweisungslimit

Überweisungslimit eines Verfügungsberechtigten mit Einzelvollmacht

Beauftragungsmöglichkeit für Echtzeitüberweisungen

unlimitiert

Max. 1.000 EUR

Pro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte bis zu 1.000 EUR beauftragen, dies beliebig oft pro Tag.

Pro Kalendertag 10.000 EUR

Max. 1.000 EUR

Pro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte bis zu 1.000 EUR beauftragen, in Summe können 10.000 EUR pro Kalendertag nicht überschritten werden.

Pro Auftrag 10.000 EUR

Max. 1.000 EUR

Pro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte bis zu 1.000 EUR beauftragen, dies aber beliebig oft pro Tag.

unlimitiert

unlimitiert

Pro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte einen beliebigen Betrag beauftragen, dies beliebig oft pro Tag.

Pro Kalendertag 10.000 EUR

unlimitiert

Pro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte zwar einen beliebigen Betrag beauftragen z. B. 100.000 EUR, das Echtzeitüberweisungslimit begrenzt dies aber auf insgesamt 10.000 EUR pro Tag. Der Auftrag würde daher abgelehnt werden.

Pro Auftrag 10.000 EUR

unlimitiert

Pro Echtzeitüberweisungsauftrag kann der Verfügungsberechtigte zwar einen beliebigen Betrag z. B. 100.000 EUR beauftragen, das Echtzeitüberweisungslimit begrenzt dies aber auf 10.000 EUR pro Auftrag. Der Auftrag würde daher abgelehnt werden.

Seit dem 5. Oktober 2025 sind alle Zahlungsdienstleister in der EU gemäß der SEPA-Verordnung (EU) 2023/1113 verpflichtet, eine Zahlungsempfängerprüfung durchzuführen. Dies gilt sowohl für klassische Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Die Empfängerüberprüfung soll im Wesentlichen dazu beitragen, Fehlüberweisungen und Betrugsrisiken zu reduzieren.

Allgemeine Erläuterungen zum Verfahren

Bei der Empfängerüberprüfung wird unmittelbar nach Übermittlung der relevanten Informationen über den Zahlungsempfänger und vor Autorisierung einer Überweisung geprüft, ob das vom Zahler angegebene Konto sowie der Name des Zahlungsempfängers mit den bei dem Zahlungsdienstleister des Empfängers hinterlegten Angaben übereinstimmen. Anhand des mitgeteilten Prüfergebnisses entscheidet der Zahler, ob er den Überweisungsauftrag freigibt oder nach Korrektur erneut einreicht.

Die Einreichung von Überweisungsaufträgen erfolgt über das EBICS-Verfahren mit den entsprechenden Auftragsarten (siehe Abschnitt EBICS-Auftragsarten), die festlegen, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden (Opt-In) oder auf diese verzichtet werden soll (Opt-Out).

Opt-In: 

  • Die Empfängerprüfung ist aktiviert. Sie erhalten bei jeder zu beauftragenden Zahlung eine Rückmeldung, ob das vom Zahler angegebene Zahlungskonto und der Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Erst anschließend kann der Zahlungsauftrag freigegeben werden.

  • Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Zahlungsaufträgen von Verbraucherkonten (z. B. WEG-Konten).

  • Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Einzelaufträgen. 

Opt-Out: 

  • Sie verzichten bewusst auf die Empfängerüberprüfung.

  • Opt-Out kann nur von Zahlungsdienstnutzern, bei denen es sich nicht um Verbraucher handelt, und nur für die Einreichung von Zahlungsaufträgen als Bündel (Sammler) gewählt werden. Daher ist Opt-out für Zahlungsaufträge von Konten, deren Inhaber eine WEG ist, nicht möglich.

Wichtiger Hinweis:

Eine Datei, die lediglich eine einzige Überweisung enthält, gilt nicht als Bündel (Sammler). In diesem Fall ist es erforderlich, den Auftrag mit aktivierter Empfängerüberprüfung (Opt-In) einzureichen. Wird eine Datei mit nur einer Zahlung ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) übermittelt, wird die Aareal Bank diese ablehnen.

Wird eine Datei von einem Zahlungsdienstnutzer, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) eingereicht, wird diese ebenfalls von der Aareal Bank abgelehnt.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Einreichung von Zahlungsdateien mit nur einer Transaktion darauf, stets das Opt-In-Verfahren zu verwenden, um Rückgaben oder Verzögerungen zu vermeiden.

Betroffene Kontoarten

Nach den regulatorischen Vorgaben muss die Empfängerüberprüfung für Zahlungskonten angeboten werden.  Dies umfasst alle Konten, zu denen Sie klassische Überweisungen oder Echtzeitüberweisungen einreichen können.

Ablauf der Empfängerüberprüfung über das EBICS-Verfahren

  1. Sie übermitteln Ihre Zahlungsdatei mit Opt-In über die entsprechende EBICS-Auftragsart an die Aareal Bank. Eine Gesamtübersicht unserer EBICS-Auftragsarten / Geschäftsvorfälle (BTF-Parameter) wird im Download Center bereitgestellt:
    https://www.aareal-bank.com/download-center
    Je nach EBICS-Client kann das Vorgehen unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Schritte in dem dazugehörigen Benutzerhandbuch oder erfragen Sie die Funktion bei Ihrem EBICS-Softwarehersteller.

  2. Die Aareal Bank führt nach Erhalt der Zahlungsdatei automatisch die Prüfung durch und stellt Ihnen das Ergebnis in der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) bereit. Zusätzlich können Sie das Ergebnis (VoP Status Report) als pain.002-Nachricht mit der EBICS-Auftragsart „VPZ“ abholen. 
    Mögliche Ergebnisse:
     - Volle Übereinstimmung / Full Match
     - Teilweise Übereinstimmung / Close Match
     - Keine Übereinstimmung / No MatchPrüfung nicht anwendbar / Not possible or applicable
     - Prüfung noch nicht abgeschlossen / Pending

  3. Eine Unterschrift bzw. Freigabe der Zahlung ist erst nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses sowie der Haftungsfolgen möglich. Bei Bündeln (Sammlern) erhalten Sie eine aggregierte Übersicht der Prüfergebnisse zu den jeweiligen Einzelposten. Je nach Software kann der Aufruf variieren, ggf. müssen Sie vorerst separat den Begleitzettel bzw. die Displaydatei über die Auftragsart „HVD“ aufrufen. 

Handlungsempfehlung:

Bei "Close Match" oder "No Match" prüfen Sie bitte sorgfältig den Namen des Zahlungsempfängers und dessen IBAN. Vergewissern Sie sich, dass die Daten korrekt eingegeben wurden. Rückfragen beim Empfänger können helfen, fehlgeleitete Zahlungen zu vermeiden. Vergessen Sie nicht, Ihre Stammdaten anhand der Rückfrage beim Empfänger gegebenenfalls zu korrigieren, um künftige „Close Match“- oder „No Match“-Ergebnisse zu vermeiden.
 

EBICS-Auftragsarten für die Empfängerüberprüfung

Die bisherigen EBICS-Auftragsarten für die Einreichung von klassischen Überweisungen bzw. Echtzeitüberweisungen werden zu Opt-Out Auftragsarten. Es werden neue Auftragsarten für die Einreichung von klassischen Überweisungen bzw. Echtzeitüberweisungen mit Opt-In sowie für die Abholung des VoP Statusreports pain.002 eingeführt.

  • CCT: Einreichung klassische Überweisung ohne Empfängerüberprüfung

  • CIP: Einreichung Echtzeitüberweisung ohne Empfängerüberprüfung

  • CTV: Einreichung klassische Überweisung mit Empfängerüberprüfung

  • CIV: Einreichung Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung

  • VPZ: Abholung VoP Status Report pain.002  

Anforderungen an Ihren EBICS-Client

Voraussetzung für die Nutzung der Empfängerüberprüfung ist, dass Ihr EBICS-Client die relevanten Auftragsarten unterstützt.  

Nutzung und Hinterlegung von Handelsnamen

Bei der Empfängerüberprüfung gleicht der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Namen des Empfängers mit dem vom Zahler angegebenen Namen ab.

Name des Zahlungsempfängers ist in Bezug auf eine juristische Person die Firma oder der Handelsname, d. h. der Name, unter dem das Geschäft eines Unternehmens in der Öffentlichkeit bekannt ist. 

Die Aareal Bank bietet Ihnen die Möglichkeit an, zusätzlich zu Ihrer Firma auch Handelsnamen zu hinterlegen, die dann für die Empfängerüberprüfung herangezogen werden.

Dieser Service steht ausschließlich juristischen Personen zur Verfügung. Ausländische Rechtsformen gelten hierbei als äquivalent.

Die Aareal Bank unterstützt die Hinterlegung von maximal fünf Handelsnamen pro juristische Person. Für die Beauftragung wurde auf der Kundenserviceseite ein separater Vordruck zur Verfügung gestellt. Dieser ist im Original per Post an die im Formular angegebene Adresse der Bank zu senden. Die Verwendung eines Handelsnamens durch die juristische Person ist auf Verlangen der Bank in geeigneter Weise nachzuweisen, z. B. mittels eines offiziellen Briefkopfs des Unternehmens.

Handlungsempfehlung:

Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, im Schriftverkehr deutlich darauf hinzuweisen, welchen Empfängernamen Ihr Geschäftspartner bei Überweisungen angegeben soll. 

Häufige Fragen: Echtzeitüberweisung

Häufige Fragen: Empfängerüberprüfung (VoP)