Nein, Zahlungsdateien, die ausschließlich eine einzelne Transaktion enthalten (auch Sammler) und ohne Empfängerüberprüfung (Opt-Out) übermittelt werden, werden von der Bank nicht akzeptiert.
Grund dafür ist, dass laut regulatorischen Vorgaben für Einzeltransaktionen grundsätzlich eine Empfängerüberprüfung durchzuführen ist.
Eine Einreichung ohne Empfängerüberprüfung ist in diesem Fall nicht zulässig. Damit die Transaktion verarbeitet werden kann, muss sie mit aktivierter Empfängerüberprüfung (Opt-In) eingereicht werden.
Den Service einer von konkreten Zahlungsaufträgen losgelösten Empfängerüberprüfung bieten wir nicht an.
Ob Sie Zahlungsaufträge per Opt-In oder Opt-Out einreichen, bleibt Ihnen überlassen. Für die Entscheidungsfindung kann es hilfreich sein, die Struktur Ihrer Zahlungsempfänger zu analysieren – etwa, ob es sich überwiegend um bekannte, langjährige Partner handelt oder ob regelmäßig neue Empfänger hinzukommen. Diese Einschätzung kann eine Orientierung bieten, wie Sie die Empfängerüberprüfung in Ihre internen Abläufe integrieren möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Opt-Out-Option nur bei Sammelüberweisungen und Nicht-Verbrauchern zulässig ist.
In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, den vollständig geprüften Auftrag zu stornieren. Eine Teilausführung, beispielsweise nur für die positiven bewerteten Zahlungen, ist nicht vorgesehen.
Eine sorgfältige Pflege Ihrer Zahlungsempfängerdaten ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Empfängerüberprüfungen. Sie garantiert jedoch kein durchgängig positives Ergebnis.
Grundsätzlich müssen Sie mit uns keine Vereinbarung zur Nutzung der Opt-In oder Opt-Out Varianten der Empfängerüberprüfung treffen, die Vorgaben sind gesetzlich vorgeschrieben, in den DFÜ- und Überweisungsbedingungen geregelt und für alle Zahlungen ab Oktober 2025 anzuwenden.
Es nicht möglich, alle Überweisungsaufträge ausschließlich ohne Empfängerüberprüfung, also mit Opt-Out, einzureichen, da die Opt-In Variante in bestimmten Fällen verpflichtend ist:
• Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Zahlungsaufträgen von Verbraucherkonten (z. B. WEG-Konten).
• Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Einzelaufträgen.
Überweisungsaufträge zu bspw. WEG-Konten mit Opt-Out werden daher abgelehnt.