Sie entscheiden anhand des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung selbst, ob Sie die Zahlungen beauftragen möchten oder nicht. Es können auch Zahlungen beauftragt werden, für die "fehlende Übereinstimmung" oder "Konnte nicht überprüft werden" als Ergebnis zurückgemeldet wurde. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Überweisungsbetrag dann ggf. auf ein Konto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen angegebene Zahlungsempfänger ist. In diesem Fall haftet die Bank nicht für die Folgen der fehlenden Übereinstimmung.