Für die Nutzung von Echtzeitüberweisungen müssen Sie den Zusatzvertrag: „Echtzeitüberweisungen“ zum Kontosystemvertrag abschließen.
Außerdem ist Ihre Zustimmung zu den neuen Überweisungs- und DFÜ-Bedingungen erforderlich. Die Empfängerüberprüfung ist ein rein regulatorisch getriebenes Thema und bedarf keiner vertraglichen Anpassungen.