Bei Abgleich des angegebenen Empfängernamens mit dem offiziellen Firmennamen oder Handelsnamen werden Toleranzen angewendet.
Bei geringfügigen Abweichungen (z. B. 1–2 Zeichen, ggf. künftig auch auf Basis einer prozentualen Toleranz) wird das Ergebnis "Nahezu Übereinstimmung" ausgegeben, bei größeren Abweichungen erhalten Sie das Ergebnis "Fehlende Übereinstimmung“.
Bitte beachten Sie, dass diese Regeln noch finalisiert werden und sich Änderungen im Rahmen regulatorischer Vorgaben oder technischer Entwicklungen ergeben können.
Für Firmenkonten kann bei der Aareal Bank künftig die Hinterlegung von bis zu fünf Handelsnamen erfolgen. Nutzen Sie hierzu bitte unser Formular "Hinterlegung/Pflege Handelsname"
Wir befinden uns zurzeit in enger Abstimmung mit einem VoP-Dienstleister und stellen zu gegebener Zeit an dieser Stelle ein Update zur Verfügung, das unter anderem über den Umgang mit Umlauten und Rechtsformen informiert.
Den bei uns hinterlegten Kontoinhabernamen können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen.
Stellen Sie sicher, dass in Ihrem Schriftverkehr der juristische Name bzw. der Firmenname aufgedruckt ist (ggf. alternativ hinterlegte Handelsnamen) und weisen Sie darauf hin, dass neben der IBAN auch der korrekte Kontoinhaber anzugeben ist.
Unser Vorschlag für einen möglichen Mustertext:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängername Muster GmbH exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im Onlinebanking ggf. auf diesen Empfängernamen an.
Im Falle einer Umfirmierung wird grundsätzlich der neue juristische Firmenname als Kontoinhabername hinterlegt – entsprechend dem aktuellen Eintrag im Handelsregister.
Wenn Sie den bisherigen Firmennamen weiterhin im geschäftlichen Umfeld nutzen (z. B. auf Rechnungen oder als Teil Ihrer Markenkommunikation), kann dieser als Handelsname hinterlegt werden. Die Verwendung eines Handelsnamens ist ggf. auf Verlangen der Bank in geeigneter Weise nachzuweisen.
Hierzu empfiehlt es sich auf den Handelsnamen zurückzugreifen. Dieser Name sollte aussagekräftig sein und einen Bezug zu Ihrem Firmennamen haben. Es ist denkbar, dass ein Markenname oder eine gängige Abkürzung des Firmennamens verwendet werden kann.
In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einigen elektronischen Erfassungssystemen, kann es eine Zeichenbeschränkung auf 27 Zeichen inkl. Leerzeichen geben. Für den Handelsnamen empfiehlt es sich, um auf Nummer sicher zu gehen, eine Berücksichtigung der kleinsten Zeichenbeschränkung, also 27 Zeichen inkl. Leerzeichen.