Technische Umsetzung / EBICS

Im Rahmen der Empfängerüberprüfung bezieht sich Opt-In darauf, dass ein Zahlungsauftrag aktiv zur Prüfung des Zahlungsempfängers eingereicht wird. Dabei erfolgt ein Abgleich zwischen dem angegebenen Namen des Empfängers und dem zur IBAN hinterlegten Kontoinhaber bei der Empfängerbank.

Opt-Out hingegen bedeutet, dass der Zahlungsauftrag ohne Empfängerüberprüfung übermittelt wird. Die Entscheidung, ob eine Datei mit oder ohne Empfängerüberprüfung eingereicht wird, erfolgt durch die Auswahl der entsprechenden EBICS-Auftragsart beim Versand der Zahlungsdatei.

Mit Ihrer Zustimmung zu den neuen DFÜ-Bedingungen akzeptieren Sie das Verfahren zur Empfängerüberprüfung, das eine rein regulatorische Vorgabe ist. Liegt diese vor, werden die Auftragsarten zu Ihrer EBICS-Kundenkommunikation freigeschaltet. Eine gesonderte Beauftragung ist nicht notwendig.

Eine geprüfte Datei steht nach der Einreichung 90 Kalendertage in der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) zur Autorisierung oder Stornierung bereit. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Datei vollständig freigegeben oder gelöscht werden. Nach Ablauf von 90 Tagen wird der Auftrag automatisch aus der VEU entfernt und gilt als nicht ausgeführt.

Ab Oktober 2025 ist es erforderlich, einen VoP-fähigen EBICS-Client zu nutzen, um Ihre Überweisungen VoP-konform durchzuführen. Zahlungen können grundsätzlich als Euro-Eilüberweisung und damit ohne Empfängerüberprüfung eingereicht werden, dies kann aber zu erhöhten Entgelten führen. Die dazu benötigte EBICS-Auftragsart "CCU" muss nicht gesondert beantragt werden.

Ab Oktober 2025 müssen Nicht-Verbraucher (z. B. Unternehmen oder Vereine) alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen, die nur einen einzelnen Auftrag enthalten, verpflichtend mit einer Empfängerüberprüfung (VoP) einreichen. Für Zahlungsaufträge von Verbraucherkonten (z. B. WEG-Konten) ist generell nur noch eine Einreichung mit einer Empfängerprüfung (VoP) möglich. Dazu ist ein EBICS-Client erforderlich, der die neuen VoP-konformen Auftragsarten unterstützt.

Falls Ihr derzeitiger EBICS-Client bis Oktober 2025 nicht entsprechend aktualisiert ist, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Die Aareal Bank bietet Ihnen mit dem Aareal Portal einen VoP-konformen Client an, sprechen Sie uns einfach an!