Die Empfängerüberprüfung ist sowohl für Instant Payments als auch klassische SEPA-Überweisungen vorgeschrieben. Bei Einzeltransaktionen muss der Auftrag immer mit einer Empfängerüberprüfung eingereicht werden (Opt-In). Andernfalls wird der Einzelauftrag von der Bank abgelehnt.
Die Empfängerüberprüfung betrifft ausschließlich Echtzeitüberweisungen und klassische SEPA-Überweisungen.
Bei bestehenden Daueraufträgen und Daueraufträgen im Zusammenhang mit Cash Concentration-Verträgen (CC) ist keine nachträgliche Empfängerüberprüfung notwendig. Bei Neuanlage solcher Aufträge oder bei Änderungen muss eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. Die Prozesse hierfür sind in Abstimmung und werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Nein, Euro-Eilüberweisungen sowie Auslandsüberweisungen sind derzeit nicht von der Regelung zur Empfängerüberprüfung betroffen. Für diese Zahlungsarten gelten die bisherigen Einreichungs- und Freigabeprozesse weiterhin unverändert.
Zahlungsaufträge, die über EBICS per Opt-In eingereicht werden, durchlaufen die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt der Einreichung. Eine erneute Prüfung am Tag der geplanten Terminausführung findet nicht statt. Maßgeblich ist somit das Prüfergebnis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Übermittlung.
Ja, die Regulierung sieht keine Ausnahme für Umbuchungen oder interne Überträge vor. Technisch unterscheidet EBICS zudem nicht zwischen internen und externen Zahlungen.
Auch interne Überträge werden mit den standardisierten SEPA-Auftragsarten (z. B. SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung) eingereicht. Daher gelten dieselben regulatorischen Vorgaben wie bei externen SEPA-Zahlungen, einschließlich der Verpflichtung zur Empfängerüberprüfung.
Bitte beachten Sie: Auch einzelne Umbuchungen müssen bei Teilnahme an der Empfängerüberprüfung verpflichtend per Opt-In eingereicht werden.
Ja, es wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.
Der Empfänger muss die Zahlungsanforderung mit dem gleichen Namen befüllen, den die Bank als Kontoinhaber hinterlegt hat und der für die Empfängerüberprüfung herangezogen wird. Alternativ können Sie nach finaler Klärung den sogenannten Handelsnamen verwenden. In diesem Fall ist ein Match zu erwarten.