Regulatorik

Ja, gemäß EU-Verordnung haben Banken nachstehende Verpflichtungen:


- Ab dem 9. Januar 2025 müssen Zahlungsdienstleister in der Lage sein, Echtzeitzahlungen zu empfangen (Instant Payments passiv).

- Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister auch die Beauftragung von Echtzeitüberweisungen ermöglichen (Instant Payments aktiv).

Ja. Derzeit gilt ein Maximalbetrag von 100.000 € pro Transaktion. Ab dem 5. Oktober 2025 entfällt diese Begrenzung.

Die Prüfung von Echtzeitüberweisungen gegen EU-Sanktionslisten erfolgt nicht transaktionsbezogen während der Ausführung, sondern gemäß EU-Verordnung über ein tägliches Monitoring. Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, die eigenen Kunden mindestens einmal täglich gegen die jeweils gültigen Sanktionslisten der EU zu prüfen.

Dies stellt sicher, dass die Echtzeitüberweisung innerhalb der vorgeschriebenen 10 Sekunden ausgeführt werden kann – ohne Verzögerung durch eine Einzelprüfung während des Zahlungsvorgangs. Die Vorgabe ermöglicht eine reibungslose und gleichzeitig regelkonforme Abwicklung von Echtzeitzahlungen, auch bei hohem Transaktionsvolumen.

Zusätzlich werden Einzeltransaktionen im Zuge des Verarbeitungsprozesses gegen Nicht-EU-Sanktionslisten geprüft.