Wir bieten Echtzeitüberweisungen für Zahlungskonten an. Geldanlagekonten und Mietkautionskonten fallen derzeit nicht in den Anwendungsbereich der SEPA-Verordnung. Ergänzend zu den regulatorischen Vorgaben bieten wir Echtzeitüberweisungen auch für Mietkautionssammelkonten und Unterkonten im Einzelmietkautionsverfahren (mit Ausnahme von Komplettauszahlungen) an.